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Paintball Markierer sind technische Geräte, die ein mit Flüssigkeit gefülltes Geschoss mittels Gasdruck durch einen Lauf befördern. Diese Eigenschaften stellen Markierer unter die Vorschriften des Waffengesetzes.

Dieses Gesetz stellt scharfe Anforderungen an den Besitz und die Verwendung eines Markierers. Über Sinn und Zweck dieser Vorschriften bei Paintball-Markierern mag man geteilter Meinung sein, eines ist jedoch sicher: Wer sich nicht an sie hält begeht eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Einzelheiten

Der Erwerb des Markierers / Paintball-Markierer dürfen in Deutschland ab dem vollendeten 18. Lebensjahr von jedermann frei erworben werden. Voraussetzung ist, dass der Markierer in Deutschland vom BKA zugelassen wurde.

Zugelassene Markierer tragen einen Prägestempel: ein "F" in einem Fünfeck. Die Feuerkraft eines zugelassenen Markierers kann 7,5 Joule Mündungsenergie nicht überschreiten. Alle in Deutschland verkauften und betriebenen Markierer müsse vom BKA genehmigt werden und dürfen nachträglich nicht so umgebaut werden, dass sich die Mündungsenergie nach oben verändert. (Zur Info: Dies kann leicht allein schon durch einen aufgesetzten Tuninglauf passieren).

Der Transport des Markierers

Jeder darf seinen Markierer zum Spielfeld oder zur Werkstatt transportieren. Dabei muss er sicherstellen, dass der Markierer zugriffssicher und funktionsunfähig ist.

Funktionsunfähig bedeutet, dass der Tank mit dem Treibmittel entfernt wurde, der Behälter mit den Paintballs abgenommen und der Lauf abgeschraubt worden ist. Jemand, der diese Teile in die Finger bekommt, darf mit dem Markierer nicht ohne weiteres einen Schuss abgeben können.Zugriffssicher heißt, dass der Markierer in einer Tasche (besser noch in einem verschlossenem Koffer) und in einem abgeschlossenen Kofferraum transportiert wird. Anders gesagt, man muss sicherstellen, dass ein Unbefugter den Markierer nicht ohne größere Mühen in die Finger bekommt.

Der Anbau von Zubehörteilen

Es gibt auf dem Markt eine Menge Zubehör für Markierer. Das beginnt bei anderen Läufen und geht über Expansionskammern und High Pressure Systeme. Aber nicht jedes Teil, das man erwerben kann, darf man auch ein- oder anbauen.

Die Frage, ob ein Teil angebaut werden darf, richtet sich nach den Kriterien der Funktionsweise. Seit dem 01.04.2003 ist der Anscheinsparagraph im Waffengesetz weggefallen. Dies bedeutet, dass heute theoretisch Umbauten erlaubt sind, die einen Paintballmarkierer wie eine richtige Waffe aussehen lassen. Dies war vor dem 01.04.2003 verboten. Auch dürfen keine Zubehörteile eingebaut werden, welche die Mündungsenergie des Markierers erhöhen (z.b. stärkere Federn).

Ein weiteres verbotenes Anbauteil sind Laserpointer als Zielgerät, genauso wie alle anderen Geräte, die einen Zielpunkt auf das Ziel projizieren. Erlaubt sind aber Zielgeräte, bei denen ein roter Punkt nur in die Optik projiziert wird.

Der Gebrauch des Markierers

Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf bestimmtem, umfriedeten Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss (auch kein unbeabsichtigter) nach außen dringt. Das Spielen im Wald verstößt somit gegen das Waffengesetz und wird streng bestraft.

Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet. Diese Regelungen gelten für Paintballgelände ebenso wie für Schießstände mit scharfer Munition.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Zunächst kann man sagen: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wer also seinen Markierer illegalerweise so verändert, dass die Mündungsenergie 7,5 Joule überschreitet, und nicht dabei erwischt wird, hat auch nichts zu befürchten (verboten ist es natürlich trotzdem und sei hier meinerseits auch nicht empfohlen).

Etwas unangenehmer wird es bereits beim Transport und beim Spielen. Wenn der Markierer ungesichert transportiert wird oder ihr auf Gelände spielt, das nicht umfriedet ist, verstoßt ihr gegen das Waffengesetz und gefährdet (zumindest potentiell) unbeteiligte Dritte. So etwas sieht kein Polizist gerne, und die Markierer werden dann mit Sicherheit eingezogen. Euer teueres Equipment seht ihr dann vermutlich nie wieder.